DIN EN 13107 : 2015-09 [AKTUELL]
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Gegenüber DIN EN 13107:2005-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Das Dokument wurde redaktionell und technisch den Eurocodes 0 bis 9 angepasst; b) Redaktionelle Anpassungen zur Gewährleistung besserer Lesbarkeit; c) Verwendung der Verbform "muss" bei verbindlichen Anforderungen; d) In 5.3.3 wurde die Nutzungsdauer für einige Bauwerksteile den heutigen Erkenntnissen angepasst; e) In Abschnitt 7 "Einwirkungen und Umwelteinflüsse" wurde bei den unterschiedlichen Umwelteinflüssen darauf hingewiesen, dass die Werte ihrer Einwirkungen durch Fachgutachten festzulegen sind oder - falls vorhanden - nationale Vorschriften angewendet werden dürfen/müssen. Zudem wurde die Wiederkehrperiode der Einwirkungen berücksichtigt, je nachdem ob die Einwirkung eine veränderliche oder außergewöhnliche Einwirkung darstellt; f) In Abschnitt 7 "Einwirkungen und Umwelteinflüsse" wurden einzelne Neuzuteilungen von außergewöhnlichen zu veränderlichen Einwirkungen vorgenommen; g) In Abschnitt 7 und 9.6 wurden Verweisungen auf seilbahntypische Brandrisiken sowie auf die CEN/TR 14819-1 und CEN/TR 14819-2 aufgenommen. Zudem wird auf die nationalen Vorschriften verwiesen; h) Überarbeitung von 7.2.3.2 "Seilkräfte und Fahrzeuglasten" hinsichtlich der veränderlichen Einwirkungen aus den Seilkräften bei der Bemessung von hydraulisch abgespannten Anlagen; i) In 7.2.3.5 "Nutzlasten" wurden die horizontalen Einwirkungen auf Geländer im öffentlichen Bereich und bei den Arbeitspodesten die zu berücksichtigende Schneelast sowie die außergewöhnliche Einwirkung auf Anschlagpunkte definiert; j) In 7.3.3.5 "Schlingerkraft" ist die Größe der Schlingerkraft definiert; k) In 9.4.4.2 handelt es sich bei den festgelegten Stützenverformungen nicht mehr um Grenzwerte sondern um Richtwerte. Der empfohlene Richtwert für kombinierte Trag- und Niederhaltestützen wurde, im Vergleich zum bisher festgelegten Grenzwert, erhöht; l) 9.5 "Ermüdungsnachweis" wurde vollständig überarbeitet und dem Stand der Technik angepasst; m) In 10.2 "Stahlbauten" wurden einige spezifische Bestimmungen zu Herstellverfahren sowie Stahlsorte und Stahlgüte dem in Kraft gesetzten Eurocode 3 angepasst bzw. gestrichen, weil die einschlägige Norm diesbezüglich präziser und ausführlicher ist; n) Folgende Unterabschnitte wurden entsprechend der aktuellen EN 1997-1 überarbeitet und den Bedürfnissen im Seilbahnbereich angepasst: - 11.1 "Gründungen - Allgemeines" - 11.2 "Flächengründungen" - 11.3 "Tiefgründungen - Anker und Pfähle". o) 11.4 "Geländer, Brüstungen und Abschrankungen" wurde neu aufgenommen, da es in der EN 12929-1 diesbezüglich einen Hinweis auf EN 13107 gibt; p) 11.4 "Streckenbauwerke für Standseilbahnen" wurde als 11.6 neu gegliedert und redaktionell überarbeitet. Für die Konzeption und Bemessung des Gleisoberbaus wird auf die Normen des CEN/TC 256/SC 1 hingewiesen; q) 11.6 "Verschiedenes" wurde gestrichen; r) In Abschnitt 12 wurde 12.1 "Sicherheitsabstände unter Fahrzeugen" gestrichen. Entsprechende Bestimmungen sind in EN 12929-1 enthalten. An dieser Stelle wurde als 12.1 ein Unterabschnitt "Allgemeines" mit allgemein gültigen Grundsätzen zum Arbeitnehmerschutz aufgenommen; s) Anhang A wurde redaktionell überarbeitet; t) Anhang B wurde an EN 1990 angepasst. Die Begriffe Seilschuh, Tragseilsattel und Reibungsbeiwert wurden neu aufgenommen; u) Anhang C "A-Abweichungen" wurde gestrichen; v) Anhang ZA wurde aktualisiert.