DIN EN 676 : 2008-11 [ZURÜCKGEZOGEN]
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Gegenüber DIN EN 676:2003-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufnahme von Gefährdungen durch Brenner die als Maschinen nach der Richtlinie 98/37/EG Maschinen-Richtlinie und Richtlinie 2006/42/EG Maschinen-Richtlinie anzusehen sind. b) Zusätzliche Anforderungen für Gasbrenner mit druckbeaufschlagten Teilen und/oder für Gasbrenner, die Druckgeräte befeuern nach der Richtlinie 97/23/EG Druckgeräte-Richtlinie (DGR).